Abfallwirtschaft

Unsere Umwelt ist ein schützenswerter Lebensraum, mit dem wir verantwortungsvoll umgehen müssen. Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Umwelt, ein spezieller Teil befasst sich mit dem Abfallrecht. Ich verfüge über die Fachkunde nach § 53 und § 54 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe § 9 EfbV und nach Beförderungserlaubnisverordnung § 9.

Dies ermöglicht im Einzelnenfolgendes Spektrum:

  • Gestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Führen eines Entsorgungsfachbetriebes
  • Beantragen und Abwickeln von Abfalltransporten
  • Erstellung von Abfallvermeidungs- und Abfallverwetungskonzepten

Ein Teil der in der Abfallentsorung und im Abfalltransport tätigen Firmen sind gesetzlich verpflichtet eine entsperechende Fachkunde vorzuweisen. Dies kann über Dienstleister erfolgen. Genau das wird Ihnen hier angeboten.